Was ist Corporate Design?
Der erste Eindruck ist oft der entscheidende.Corporate Design bezeichnet die einheitliche optische und grafische Gestaltung des Unternehmens durch Marke, Design, Layout und Architektur.
Aufgaben des Corporate Design:
- die spezifische Persönlichkeit des Unternehmens durch optische Symbole visuell darzustellen
- Abgrenzung von den Mitbewerbern
- Entscheidend bei der Umsetzung der Strategie ist die Einheitlichkeit, die konsequent eingehalten werden sollte
Zu den wichtigsten Drucksachen gehören folgende Dokumente und Gegenstände:
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Wozu ein Logo?
Ein Logo ist das graphische Zeichen eines Unternehmens, seine Unternehmensmarke, sozusagen. Es kann ein gestalteter Schriftzug sein, ein Bild, ein Symbol, eine Graphik oder eine Wort-Bildmarke.
Was gehört auf einen Briefbogen?
Geschäftskorrespondenz, mit der man Rechtsgeschäfte abschließt, wie Angebote und Rechnungen, erfordert diverse Pflichtangaben. Wenn Sie neues Briefpapier planen, ist diese Checkliste hilfreich. Es empfiehlt sich aber dennoch, vorab seinen Rechtsanwalt und Steuerberater zu befragen (alle Angaben ohne Gewähr)
Folgende Angaben sollte ein Briefbogen enthalten:
- Firmenname
- Straße/Hausnummer
- Postleitzahl/Ort
- evt. Land
- evt. Niederlassungen
- evt. Postfach
- Telefon
- Fax
- Internet
Zusätzliche Angaben je nach Unternehmens-Form:
- Nicht in Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen: Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft): Familiennamen aller Gesellschafter mit jeweils mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.
- Im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen: Firma mit Rechtsformzusatz (e. K., e. Kfr./Kfm. oder ausgeschrieben "eingetragene/r Kauffrau/mann"), Ort der Niederlassung, Registergericht und Registernummer.
- Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG): Firma mit Rechtsformzusatz, Sitz der Gesellschaft, Registergericht und Registernummer.
- OHG und KG, wenn keine natürliche Person haftet (z. B: GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG): Neben den für die OHG und KG zwingend vorgeschriebenen Angaben sind die Firmen der Gesellschafter und die für die Gesellschafter (z. B. GmbH, AG) vorgeschriebenen Angaben zu machen.
- GmbH: Firma wie im Handelsregister eingetragen, Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, Registergericht, Registernummer, alle Geschäftsführer mit ausgeschriebenen Vor- und Zunamen. Wenn ein Aufsichtsrat gebildet ist dessen Vorsitzender mit ausgeschriebenen Vor- und Zunamen. Wird die Gesellschaft abgewickelt, die Liquidatoren mit ausgeschriebenen Vor- und Zunamen sowie ein Hinweis auf die Liquidation (in der Regel "i. L.").
- Aktiengesellschaft: Firma wie im Handelsregister eingetragen, Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, Registergericht, Registernummer, alle Vorstandsmitglieder sowie der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit ausgeschriebenen Vor- und Zunamen. Der Vorsitzende des Vorstandes muss als solcher gekennzeichnet werden. Befindet sich die Gesellschaft in Liquidation, muss darauf hingewiesen und alle Abwickler und der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit jeweils ausgeschriebenen Vor- und Zunamen genannt werden.
